Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ab 01. Juli 2021 tritt auch die Anschlussverpflichtung an das Sperrsystem in Kraft. Der Antrag ist unverzüglich nach dem 01.Juli 2021 einzureichen. Nur so stellen Sie sicher, dass für Sie und Ihren Betrieb keine Nachteile entstehen. Konkretere Regelungen können sich aus den Verlautbarungen des RP […]
FAQ Kategorie: Allgemeines
Hierzu finden Sie die Informationen auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt, Webseite: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/spielersperrshysystem-oasis/gl%C3%BCcksspielstaatsvertrag
Der Antrag wird nach unseren Informationen auf eine Online-Plattform beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht.Webseite: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/spielersperrsystem-oasis
Antragsformulare gibt es auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt ab 01.07.2021 unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/gl%C3%BCcksspiel/spielersperrsystem-oasis
Zu diesem Zeitpunkt kann die Frage nicht abschließend beantwortet werden. Es wird hier auf die genauen Ausführungsbestimmungen ankommen. Derzeit erfolgt die Abrechnung jährlich, zu Beginn des Folgejahres. Eine anteilige Berücksichtigung erscheint möglich.
Ja. Die Spielersperre sowie deren Handhabung muss im Sozialkonzept aufgeführt und eingepflegt werden.
Dort, wo Automaten aufgestellt sind, also unter anderem in Spielhallen und gastronomischen Betrieben, ist der Abgleich bei jedem Betreten und im Übrigen vor dem ersten Spiel während eines Aufenthalts in der jeweiligen Spielstätte vorzunehmen (§ 8 Abs.3 GüStV2021).
Gemäß § 8d Abs. 1 GlüStV2021 werden die Datenbestände des übergreifenden Sperrsystems des 1. GlüStV und der hessischen Sperrdatei für Spielhallen in das neu zu errichtende Spielersperrsystem überführt. Bis zum Stichtag 1.7.2021 sind standortbezogene Sperren natürlich aufzunehmen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Veröffentlichungen Ihres Bundeslandes. Unter Umständen werden diese […]