Gemäß § 8d Abs. 1 GlüStV2021 werden die Datenbestände des übergreifenden Sperrsystems des 1. GlüStV und der hessischen Sperrdatei für Spielhallen in das neu zu errichtende Spielersperrsystem überführt. Bis zum Stichtag 1.7.2021 sind standortbezogene Sperren natürlich aufzunehmen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Veröffentlichungen Ihres Bundeslandes. Unter Umständen werden diese bestimmen, wie mit den bisherigen Sperren umzugehen ist.