Der Personalausweis und der Reisepass sind zulässige Identifikationsmittel. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich anderer Dokumente bei dem Herstellunternehmen Ihres Sperrsystems.
FAQ Kategorie: IDENTIFIKATIONSPROZEDERE
Es sind Varianten eines vollautomatischen Sperrsystems denkbar, in denen dies nicht der Fall sein muss. Zum Beispiel durch eine erstellte Spielerkarte (bei der Erstellung besteht Ausweispflicht) auf der auch ein Fingerabdruck hinterlegt ist, der bei jedem Besuch abgeglichen wird. Es wird auch hier auf die genauen Ausführungsbestimmungen ankommen.