Informationen zur Einführung des Spielersperrsystems am 01.07.2021

Wenn ein Spielgast durch übertriebenes Onlinespiel in eine finanzielle Schieflage gekommen ist, muss ich ihn dann auf seinen Wunsch hin sperren oder an das Onlinecasino verweisen?

Gemäß §8a Abs. 1 GlüStV2021 muss der Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen Personen sperren, die dies beantragen. Wenn ein Spielgast also eine Sperre beantragt, muss diese eingetragen werden. Ein Verweis auf andere Sperrangebote ist unzulässig.