Ja, eine Spielersperre muss bei jedem Betreten überprüft werden, also auch nach einer Raucherpause.
Nähere Erläuterungen findet man im GlüStV § 8 Abs. 3.
Ja, eine Spielersperre muss bei jedem Betreten überprüft werden, also auch nach einer Raucherpause.
Nähere Erläuterungen findet man im GlüStV § 8 Abs. 3.