Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 ab 01. Juli 2021 tritt auch die Anschlussverpflichtung an das Sperrsystem in Kraft. Der Antrag ist unverzüglich nach dem 01.Juli 2021 einzureichen. Nur so stellen Sie sicher, dass für Sie und Ihren Betrieb keine Nachteile entstehen. Konkretere Regelungen können sich aus den Verlautbarungen des RP und Ihrer Landesbehörden ergeben.